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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, anwendbares Recht
Für sämtliche Leistungen des STEP Vienna – International Relocation Service GmbH (in der weiteren Folge: STEP Vienna) gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Hiervon abweichende, eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als sie STEP Vienna gegenüber deren eigenen Geschäftsbedingungen oder gegenüber der gesetzlichen Regelung begünstigen. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hinsichtlich der entgeltlichen Geschäftsbesorgung die Bestimmungen der §§ 1002 bis 1026 ABGB über die Bevollmächtigung. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

2. Auftragserteilung
Aufträge können mündlich oder schriftlich erteilt werden. Ein vom Kunden und vom STEP Vienna unterschriebenes Service-Angebot gilt als Arbeitsauftrag und als Auftragsbestätigung. Der Auftragsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Spezifizierung. Mündliche Ergänzungen sind möglich. Bestätigt STEP Vienna schriftlich dem Auftraggeber mündliche Ergänzungen und widerspricht der Auftraggeber dieser schriftlichen Bestätigung nicht unverzüglich, ist der Inhalt der Bestätigung für beide Vertragsparteien
verbindlich.

3. Kostenerstattung und Vergütung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Vertragsabschluß die Hälfte des vereinbarten Honorars zu zahlen. STEP Vienna ist berechtigt, während der Vertragsdauer weitere angemessene Vorzahlungen der Restsumme zu verlangen. Die Anzahlung gilt als Angeld und verfällt im Falle eines ungerechtfertigten Vertragsrücktrittes des Auftraggebers
oder einer von ihm verschuldeten Verhinderung der Auftragsausführung zugunsten STEP Vienna. Das vereinbarte Gesamthonorar ist abzüglich der bereits erbrachten An- und Vorauszahlungen spätestens 15 Tage nach dem sich aus der Schlussrechnung ergebenden Datum zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung ist STEP Vienna berechtigt, etwaige Mehrkosten, wie Mahnspesen, Zinsen, Prozess- und Anwaltskosten in der gesetzlichen Höhe einzuheben.
Fremdkosten müssen, soweit nicht anders vereinbart, nach Vorlage entsprechender Belege umgehend zurückerstattet werden. Erbringt STEP Vienna zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich genannt sind, wird der entsprechende Aufwand nach Zeit vergütet. Für derartige Leistungen wird ein Stundenhonorar laut gültiger Preisliste (ausgenommen etwaiger Übersetzungs- oder Dolmetschkosten) verrechnet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist. Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber befreit diesen nicht von der Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund berechtigterweise kündigt. In diesem Fall steht STEP Vienna jedoch für die bis dahin geleisteten Leistungen ein anteiliges Honorar zu.

4. Money Back Guarantee
STEP Vienna bietet Neukunden beim Erstauftrag eine Zufriedenheitsgarantie, welche bei nicht bzw. unzureichend erbrachter Leistung die Kosten zurückerstattet. Diese Garantie ist nur auf Einzelservices, jedoch nicht auf ein gesamtes Modul/Package anzuwenden (Einzelservice kann aber auch Bestandteil eines Moduls/Packages sein).

Eine begründete Beanstandung muss innerhalb von sieben Tagen schriftlich erfolgen.

5. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für eine Dauer von maximal drei Kalendermonaten ab Vertragsdatum abgeschlossen, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen. STEP Vienna verpflichtet sich innerhalb dieser drei Monate alle im Vertrag spezifizierten Dienstleistungen zu erbringen und der Auftraggeber verliert nach Ablauf dieser Zeit jeglichen Anspruch auf Dienstleistungen seitens STEP Vienna. Für jede Erweiterung vom Erstvertrag gelten die drei Monate Vertragsdauer ab dem Datum der schriftlichen Bestätigung der Erweiterung, falls nicht anders vereinbart wurde.

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe zulässig. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug des Auftraggebers oder die Verletzung von Vertragspflichten. Verletzt STEP Vienna Pflichten aus diesem Vertrag, hat der Auftraggeber STEP Vienna zunächst unter angemessener Fristsetzung abzumahnen und aufzufordern, den Vertragsverstoß zu unterlassen und ggf. die Folgen des Vertragsverstoßes zu beseitigen. Erst wenn STEP Vienna diesen Verpflichtungen nicht innerhalb 2 Wochen, ab Einlangen der Nachfristsetzung nachkommt, ist der Auftraggeber zur sofortigen Auslösung des Vertrages berechtigt.

6. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber muss STEP Vienna sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die STEP Vienna benötigt, um die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Überlassung der notwendigen Dokumente wie Ausweise, Urkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen, etc. Der Auftraggeber befreit STEP Vienna – soweit gesetzlich zulässig – von den Beschränkungen des Datenschutzgesetzes und ermächtigt STEP Vienna, im Rahmen der im Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen
persönliche Daten zu nutzen, zu speichern und Dritten zugänglich zu machen. Im Fall von versendeten Unterlagen verpflichten sich beide Vertragsparteien, sie als Einschreiben oder in anderer entsprechender Form zu senden und die Kosten dafür zu übernehmen. STEP Vienna übernimmt die Verantwortung für diese Unterlagen ab dem Datum des Erhalts der Sendung und befreit sich von dieser Verantwortung ab dem Datum der Zusendung bzw. ab Rückgabe der Unterlagen.

7. Miet- u. Kaufobjekte
Informationen von STEP Vienna über Miet- und Kaufobjekte dürfen ohne Zustimmung von STEP Vienna nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte der Firma STEP Vienna durch die Weitergabe von derartigen Informationen ein Schaden entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Miet- u. Kaufvertragsverhandlungen und der Abschluss von Miet- u. Kaufverträgen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. des Mieters/Käufers. STEP Vienna übernimmt keinerlei Haftung für den Zustand der Miet- u. Kaufobjekte, für den Inhalt der Verträge oder Ansprüche von oder gegen die mit der Durchführung und/oder Gestaltung der erforderliche Verträge beauftragten Personen, wie Makler, Rechtsvertreter udgl. Alle aus den Verhandlungen und Miet- od. Kaufverträgen resultierenden Rechte und Pflichten liegen ausschließlich beim Auftraggeber bzw. Mieter/Käufer.

8. Haftung
STEP Vienna haftet gegenüber Verbrauchern, auf welche die Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes anzuwenden sind, bei Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden, soweit nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht zur Gänze ausgeschlossen werden kann. Im Übrigen haftet STEP Vienna nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für STEP Vienna Mitarbeiter. STEP Vienna haftet lediglich für seine Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter), nicht aber für Dritten, die im Rahmen des Auftrages an STEP Vienna direkt oder indirekt vermittelt wurden (zb. Professionisten, Maklerkanzleien, Speditionsunternehmen, etc. ).

STEP Vienna haftet nicht für Zustand, Arbeit bzw. Verlauf von vermittelten Produkten, Institutionen oder Services.

STEP Vienna haftet nicht für die Erteilung bzw. Verlängerung von fremdenrechtlichen Bewilligung sofern es nicht mit der an STEP Vienna beauftragten Tätigkeit in direktem Zusammenhang steht. Die Unterstützung für die Verlängerung der von STEP Vienna beantragten Bewilligungen (Erinnerung und Vorbereitung) benötigen einen ausdrücklichen Auftrag.

9. Aufrechnung u. Zurückbehaltungsrecht
Ein Aufrechnung – od. Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von STEP Vienna anerkannt ist.

10. Allgemeine Vertragsbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Bei Verbrauchern, auf welche die Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes anzuwenden sind, richtet sich der Gerichtsstand nach deren Wohnort. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.